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Entsorgung

Unbenanntes Dokument

 

Alles garantiert wiederverwertbar

  • Parkett

    Schwimmend verlegte Parkettböden können problemlos demontiert und wiederverwendet bzw. -verwertet werden. Weitzer Parkett verklebte Parkettböden* sind laut Altholzverordnung, die in der Bundesrepublik Deutschland die stoffliche und energetische Verwertung und Beseitigung von Altholz regelt, der Altholzklasse II zuordenbar. Dabei handelt es sich um die für behandeltes Holz höchstmöglichste Klasse. Bei der Demontage ist darauf zu achten, dass dem Parkett rückseitig keine Beton- und Estrichreste anhaften. Weitzer Parkett empfiehlt, eine Entfernung durch elektrisch betriebene Werkzeuge.

    (*)Gültig nur bei Verklebung mit den Elastikklebstoffen SMP 900, SMP 1000. und Nr. 300.

  • Dämmunterlagen und Verpackungen  
    Sämtliche Dämmunterlagen und Verpackungsmaterialien können praktisch und einfach über den Hausmüll bzw. Recyclinghof entsorgt werden.